Auch die Presse berichtet vom Lügendetektortest bei Beschuldigten vor Gericht wie in diesem Falle, da der Dipl.-Ing.-Päd. Leutz die Untersuchung durchführte und vor Gericht sachverständig aussagte zum Thema Lügendetektortest beim Verdacht auf den verstoß gegen § 206, 207 StGB