Kostenlose Beratung durch den Dipl.-Ing.-Päd. Leutz unter 0160-1527605, sollte der Examiner sich einmal nicht melden, findet aktuell ein Lügendetektortest statt, dann versuchen Sie es bitte später nochmal.
Oft liest man im Internet, der Lügendetektortest ist als Beweismittel vor Gericht nicht anerkannt. Die Begründung jedoch ist eine Halbwahrheit. Wie verhält es sich nun in der realen Gerichtsbarkeit? Jedes Gericht ist gehalten, Beweise nach § 244 der StPO zu prüfen. Über die Zulassung eines Beweises entscheidet das Gericht. Gleichwohl ist anzumerken, das in der StPO auch vermerkt und festgelegt ist, daß ein Beschuldigter nicht zum Objekt des Verfahrens selbst gemacht werden darf. Hier ist der entscheidende Schlüssel. Die Justiz darf die Person als Beschuldigten nicht mit einer Machine verbinden, also dem Lügendetektor, denn dann wäre der Beschuldigte Objekt des Verfahrens. Folglich darf ein Richter einen Lügendetektortest beim Beschuldigten nicht anordnen.
Die Kehrseite besteht im Gerichtsverfahren darin, dass ein Beschuldigter nach § 244 StPO alle Möglichkeiten der Verteidigung nutzen darf, so diese legal sind und für das Verfahren von Bedeutung. Demnach kann der Beschuldigte einen Lügendetektortest machen lassen und die Ergebnisse über seinen Rechtsanwalt der Kammer zukommen lassen. Der Anwalt beantragt den Lügendetektortest als Beweismittel und in der Regel wird der Tester als sachverständiger Zeuge in der Hauptverhandlung auch geladen. Der Polygraph Examiner erläutert sodann in der Verhandlung im Zuge der Beweisaufnahme das Verfahren und die Ergebnisse. Somit stellt ein Lügendetektortest in keinem Fall ein Problem dar. Der Polygraph Examiner Dipl.-Ing.-Päd. Leutz handelt nach diesem Grundsatz. Vor allem in Indizienprozessen, in denen kaum Beweise vorliegen, hat diese Vorgehensweise Erfolg. Gerade in Verfahren, die eine nur dürftige Lage an Sachbeweisen beinhalten, in denen Aussage gegen Aussage steht, ist es auch schwer für den Richter, sich ein klares Urteil zu bilden und Recht zu sprechen. Hier kann die aussagepsychologische Exploration eine gute Unterstützung sein, für die ein Gericht auch dankbar ist. Zudem fertigt der Examiner Leutz im Zuge der Exploration ein Fachgutachten, es fließen neben den Ergebnissen vom Lügendetektortest auch die Arbeit zur merkmalsorientierten Inhaltsanalyse ein.
So geschehen z.B. vor dem Landgericht Korneuburg in Österreich. Hier mußte sich der Angeklagte zu Anschuldigungen des sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener verteidigen lassen, Verstoß strafbar gemäß §§ 206, 207 StGB österreichisches StGB. Der Examiner Leutz führte in Vorbereitung des Verfahrens einen Polygraphtest durch. Im Ergebnis erschien der Angeklagte als eindeutig unschuldig. Über die Rechtsanwältin Kristina Köck wurde der Dipl.-Ing.-Päd. Leutz vom zuständigen Richter Mag. Franz Furtner als Sachverständiger geladen. Der Examiner sagte in der Hauptverhandlung über das Verfahren der Glaubhaftigkeitsuntersuchung und den Lügendetektortest selbst aus. Unter Berücksichtigung weiterer Zeugenaussagen und Auswertung weiterer Anhaltspunkte wurde der Beschuldigte freigesprochen.
Auch in Deutschland kann der Lügendetektortest als Mittel der Glaubhaftigkeitsuntersuchung in die Hauptverhandlung einfließen. So geschehen im April 2017, verhandelte Strafsache wegen möglichen Verstoßes gegen § 176 und §176a StGB (Deutschland) vor der Strafkammer am Landgericht Moers. Auch in diesem Verfahren gibt es keine Sachbeweise, Aussage steht gegen Aussage. Das Verfahren läuft noch.
Die Ergebnisse vom Lügendetektortest sind ebenfalls für weitere Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und deren Erfüllungsgehilfen (Kriminalpolizei) interessant. Hier nochmals die Anmerkung: Der Examiner Leutz unterliegt der Schweigepflicht und hält diese strikt ein. Polizei und Staatsanwaltschaft hinterfragen nur dann Ergebnisse, wenn der Auftraggeber schon vor der Durchführung vom Lügendetektortest eine Strafanzeige und Antrag auf Strafverfolgung gestellt hat. Das kommt oft bei Fällen von internem Diebstahl innerhalb einer Firma vor. Wenn in der Firma z.B. Geld gestohlen wurde, die Polizei konnte keine Spurenlage sichern, weitere Ermittlungen erscheinen aussichtslos. Der Geschädigte lässt nun seine Mitarbeiter (freiwillig) mittels Lügendetektortest überprüfen und übermittelt dann selbst die Ergebnisse an die Strafverfolgungsbehörden, dann kann es dazu kommen, daß diese den Examiner hinsichtlich der Verfahrensweise befragen.